Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, hilft die „Europäische Charta der Rechte und Pflichten älterer Menschen, die Langzeitpflege benötigen”, sie bestmöglich zu identifizieren und zu verwalten und bietet einen Rahmen für die Grundrechte älterer Menschen:
- das Recht auf Würde, Wohlstand, Freiheit, Unabhängigkeit, Sicherheit und Schutz vor jeglicher Art von Missbrauch;
- das Recht auf Selbstbestimmung und Wahlfreiheit, insbesondere auf dem Gebiet der Medizin;
- das Recht auf professionelle Unterstützung zu angemessenen Kosten;
- Recht auf Information;
- das Recht auf aktive Teilnahme am sozialen, kulturellen und politischen Leben, zu dem auch das Recht auf Mobilität, Wissen und Zugang zu neuen Technologien gehört;
- das Recht auf Religions-, Meinungs- und Wahlfreiheit;
- Recht auf Palliativpflege, Würde und Wahl zum Zeitpunkt des Todes;
- Anspruch auf Entschädigung bei Missbrauch;
- Schließlich haben ältere Menschen die Pflicht, Pflegekräfte und ihre Umgebung zu respektieren und einen Erziehungsberechtigten zu ernennen.
Es lohnt sich für jeden Betreuer älterer Menschen, sich dieser Rechte bewusst zu sein.